AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Maklerfirma Immobilienkontor42 KG
Immobilienkontor42 KG,
Bahnstrasse 109b,
63225 Langen
Tel. 06103-2707590
Email: info@immobilienkontor42.de
Bahnstrasse 109b,
63225 Langen
Tel. 06103-2707590
Email: info@immobilienkontor42.de
1. Vorbemerkung
Die oben genannte Firma (nachstehend „Makler“ genannt) ist als Unternehmen im Sinne von § 14 Bürgerlichem Gesetzbuch (nachfolgend „BGB“ genannt) in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig. Die Firma versichert, über die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen zum Führen eines Maklerbüros zu verfügen.
Für Gespräche, Verhandlungen, Besichtigungen, die Zusendung von Exposés, Dienstleistungen im Bereich Finanzierungsberatung entstehen keine Kosten. Die Provision bei erfolgreichem Vertragsabschluss beträgt in der Regel 3 % des Verkaufspreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zurzeit 19 % MwSt.), die sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben wird. Diese Regelung gilt ab dem ab 23.12.2020 für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Ist der/sind die Käufer juristische Personen, ist die Maklerprovision paritätisch aufzuteilen, bzw. darf dem/den Käufer/n keine höhere Maklerprovision in Rechnung gestellt werden.
2. Vertraulichkeit
Die von Immobilienkontor42 KG übersandten Angebote und Informationen, Exposés, Objektnachweise sowie weiterführende Unterlagen und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung von Immobilienkontor 42 KG nicht zulässig. Schuldhafte Zuwiderhandlungen können den Weitergebenden ggf. im Falle eines Zustandekommens eines Hauptvertrages zu Schadenersatzzahlungen verpflichten.
3. Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Immobilienkonto42 KG zur Erfüllung der Verpflichtungen die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.
4. Haftungsbeschränkung
Immobilienkontor42 KG hat die an den Kunden weitergegebenen Angaben nicht auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Es wurden die Angaben weitergegeben, die vom Verkäufer oder Vermieter oder einem beauftragten Dritten stammen. Es ist daher Aufgabe des Kunden, die Angaben zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt Immobilienkontor42 KG keine Haftung. Die Haftung von Immobilienkontor42 KG ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5. Vertragsabschluss und Laufzeit
Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und sofort zahlbar. Die Provision ist verdient und fällig sobald der Hauptvertrag (Kaufvertrag/Mietvertrag) zustande gekommen ist. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch die Vermittlungstätigkeit der Immobilienkontor42 KG der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber an Immobilienkontor42 KG zu zahlen. Der Provisionssatz bei Vermietungen ist auf 2 Monatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer begrenzt. Im Falle eines zu vermittelnden Mietvertrages darf Immobilienkontor42 KG entweder für den Vermieter oder für den Mieter (als Besteller) provisionspflichtig tätig sein.
Bei einem Verkaufsprojekt erhält Immobilienkontor42 KG einen Verkaufs- und Betreuungsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 3 bzw. 6 Monaten, beginnend mit der Übergabe der erforderlichen Verkaufsunterlagen und dem Auftrag um Bewertung und Bearbeitung. Ab dem Zeitpunkt des Vertragsendes kann die Vereinbarung von beiden Seiten täglich mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils einen Monat. Der Eigentümer wird während der Laufzeit des Verkaufs- und Betreuungsvertrages keine Verträge ohne Immobilienkontor42 KG abschließen. Interessenten, die sich direkt oder durch Vermittlung anderer Makler an den Auftraggeber wenden, sind ohne Einschränkung an Immobilienkontor42 KG zu verweisen.
Bei einem Verkaufsprojekt erhält Immobilienkontor42 KG einen Verkaufs- und Betreuungsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 3 bzw. 6 Monaten, beginnend mit der Übergabe der erforderlichen Verkaufsunterlagen und dem Auftrag um Bewertung und Bearbeitung. Ab dem Zeitpunkt des Vertragsendes kann die Vereinbarung von beiden Seiten täglich mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils einen Monat. Der Eigentümer wird während der Laufzeit des Verkaufs- und Betreuungsvertrages keine Verträge ohne Immobilienkontor42 KG abschließen. Interessenten, die sich direkt oder durch Vermittlung anderer Makler an den Auftraggeber wenden, sind ohne Einschränkung an Immobilienkontor42 KG zu verweisen.
6. Doppeltätigkeit
Im Falle dessen, dass es sich um einen zu vermittelnden Kaufvertrag handelt, darf Immobilienkontor42 KG sowohl für den Verkäufer als auch Käufer provisionspflichtig tätig werden. Wenn sich eine Doppeltätigkeit abzeichnet, wird der Vertragspartner vor Abschluss des jeweiligen Vertrages darauf hingewiesen.
7. Rückfragenklausel
Der Auftraggeber verpflichtet sich vor Abschluss eines Hauptvertrages Immobilienkontor42 KG unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners zu informieren. Damit soll Immobilienkontor42 KG die Möglichkeit gegeben werden zu prüfen, ob der Hauptvertrag infolge seiner Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zustande gekommen ist.
8. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch für Immobilienkontor42 KG besteht auch bei Folgegeschäften, die inhaltlich eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dann vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung des abgeschlossenen Vertrages entsteht.
9. Gerichtsstand
Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des HGB, dann ist der Gerichtsstand von Immobilienkontor42 KG Langen (Hessen). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Maklervertrages nichtig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Dies gilt auch dann, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil nichtig oder unwirksam ist, ein anderer Teil hingegen gültig oder wirksam. Die jeweils nichtige oder unwirksame Bestimmung soll durch die ersetzt werden, die dem ursprünglich gewollten und den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt ohne den übrigen Vereinbarungen zu widersprechen.